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Aktuelle landesweite Alarmstufen bis 14. November 2021

Manila – Der Regierungspalast Malacañang gab am Freitag bekannt, dass die Alarmstufe 3 in der National Capital Region (NCR) bis zum 14. November verlängert wird. – klajoo.com – In einem Pressebriefing sagte der Präsidentensprecher Harry Roque, dass die NCR und 10 weitere Gebiete vom 1. bis 14. November 2021 unter der Alarmstufe 3 stehen werden.

Neben der NCR gilt die Alarmstufe 3 auch für folgende Gebiete:

– Baguio City (als Gebiet für besondere Überwachung aufgenommen)
– Bataan
– Cavite
– Laguna
– Rizal
– Iloilo City
– Siquijor
– Lanao del Norte
– Davao City
– Davao del Norte

“Wir passen das System der Alarmstufe schrittweise an, damit es nicht zu einem Anstieg der COVID-19-Fälle kommt. Weshalb für die NCR weiterhin Alarmstufe 3 gilt”, erklärte Roque. In der Alarmstufe 3 dürfen verschiedene Einrichtungen – darunter Restaurants, Fitnessstudios, Kinos und Filmtheater – nur noch mit einer Kapazität von 30 Prozent in Innenräumen für vollständig geimpfte Personen und mit einer Kapazität von 50 Prozent in Außenbereichen betrieben werden, vorausgesetzt, alle Mitarbeiter sind vollständig geimpft.

Roque sagte jedoch, dass die Regierung nun eine Erhöhung der Betriebskapazität für öffentliche Verkehrsmittel auf maximal 70 Prozent ab dem 4. November genehmigt hat. “Das DOTr (Department of Transportation) wird dazu eine Mitteilung herausgeben”, sagte er.

Die Alarmstufe 4 gab Roque bekannt, gilt für:
– Aurora
– Bacolod City
– Negros Oriental
– Davao Occidental

Für die folgenden Gebiete gilt dagegen die Alarmstufe 2:

– Angeles City
– Bulacan
– Nueva Ecija
– Olongapo City
– Pampanga
– Tarlac
– Batangas
– Quezon
– Lucena City
– Aklan
– Antique
– Capiz
– Guimaras
– Iloilo
– Negros Occidental
– Bohol
– Cebu City
– Mandaue City
– Lapu-Lapu City
– Cebu Provinz
– Bukidnon
– Cagayan de Oro City
– Camiguin
– Iligan City
– Misamis Occidental
– Misamis Oriental
– Davao de Oro
– Davao del Sur
– Davao Oriental

Gebiete der Alarmstufe 2 sind solche, in denen die Übertragung von COVID-19-Fällen gering ist, die Inanspruchnahme des Gesundheitswesens gering ist oder die Zahl der Fälle gering ist, aber zunimmt, oder die Zahl der Fälle gering ist und abnimmt, aber die Gesamtbelegung der Betten und Intensivstationen zunimmt.

Die Freizügigkeit von Personen wird mit Ausnahme angemessener Einschränkungen im Rahmen der Alarmstufe 2 gestattet. Auch der Zugang zu lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen oder die Arbeit in zugelassenen Betrieben und Büros muss erlaubt sein. – GMA News/KR

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