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Manila

NCR Alarmstufe vom 16. bis 31. Oktober 2021 auf Level 3 gesenkt

Manila – Der Regierungspalast Malacañang gab am Mittwoch bekannt, dass die Alarmstufe in der National Capital Region (NCR) vom 16. bis 31. Oktober 2021 auf Level 3 gesenkt wird. – klajoo.com – Der Präsidentensprecher Harry Roque sagte, dass die Inter-Agency Task Force of Emerging Infectious Disease (IATF-EID) der Empfehlung zustimmt, Metro Manila auf eine entspannte Alarmstufe herabzustufen.

In den Alarmstufen 2 und 3 ist die Freizügigkeit von Personen mit angemessenen Einschränkungen auf der Grundlage von Alter und Begleiterkrankungen erlaubt, die von den lokalen Regierungseinheiten festgelegt werden. Personen aller Altersgruppen dürfen sich in Gebieten der Alarmstufen 2 und 3 unabhängig von ihren Erkrankungen oder ihrem Impfstatus im Freien bewegen.

Bei den Alarmstufen 2 bis 4 ist der Reiseverkehr innerhalb der Zone und zwischen den Zonen für Personen, die nicht zu Hause bleiben müssen, je nach der LGU (Local Government Unit) ihres Zielortes erlaubt.

Für die Arbeit der Behörden dürfen die Büros in Gebieten der Alarmstufe 3 zu 30 Prozent und die Büros in Gebieten der Alarmstufe 2 zu 50 Prozent ausgelastet werden.

Die folgenden Unternehmen und Aktivitäten sind mit einer maximalen Kapazität von 30 Prozent auf dem Gelände oder am Veranstaltungsort erlaubt, außer in Gebieten, die unter einem granularen Lockdown stehen:

– Besucher- oder Touristenattraktionen in Gebäuden, Bibliotheken, Archive, Museen, Galerien sowie kulturelle Veranstaltungen und Ausstellungen
– Veranstaltungsorte in Gebäuden für Meetings, Incentives, Conferenzen and Events (MICE)
– Freizeiteinrichtungen in Gebäuden wie Internetcafés, Billardhallen, Spielhallen, Bowlingbahnen und ähnliche Einrichtungen
– von der IATF zugelassene Prüfungen in geschlossenen Räumen, die von Angesicht zu Angesicht oder persönlich durchgeführt werden
– Kasinos, Pferderennen, Hahnenkämpfe und Betrieb von Cockpits, Lotterie- und Wettbüros und andere Glücksspieleinrichtungen
– religiöse Versammlungen unter vier Augen
– Versammlungen für Trauergottesdienste, Totenwachen, Beerdigungen und Beisetzungen für Personen, die an anderen Ursachen als COVID-19 gestorben sind
– gesellschaftliche Veranstaltungen wie z. B. Konzerte und Partys, Hochzeitsempfänge, Verlobungsfeiern, Hochzeitsjubiläen, Einweihungs- und Geburtstagsfeiern, Familientreffen, Braut- und Babypartys, Autokorsos und Zusammenkünfte in Wohnungen mit Personen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören
-Verpflegung in geschlossenen Räumen von Lebensmittelzubereitungsbetrieben wie Kommissariaten, Restaurants und Gaststätten
– überdachte Sportplätze oder Sportstätten, Fitnessstudios, Fitnessstudios, Spas oder andere überdachte Freizeitzentren oder -einrichtungen sowie Schwimmbäder
– Körperpflegedienstleistungen wie Schönheitssalons, Schönheitssalons, medizinisch-ästhetische Kliniken, Kosmetik- oder Dermakliniken, Make-up-Salons, Nagelstudios, Fußreflexzonenmassage-, Ästhetik-, Wellness- und ganzheitliche Zentren und andere ähnliche Einrichtungen; Akupunktur- und Elektrokauterisationseinrichtungen sowie Massagetherapien, einschließlich Sporttherapieeinrichtungen und Einrichtungen, die Bräunungsdienstleistungen, Körperpiercings, Tätowierungen und ähnliche Dienstleistungen anbieten

Der Betrieb der folgenden Einrichtungen bleibt verboten:

– Unterhaltungslokale in Gebäuden mit Live-Darbietungen wie Karaoke-Bars, Bars, Clubs, Konzertsäle, Theater und Kinos
– Vergnügungsparks oder Themenparks im Freien und in Gebäuden, Jahrmärkte (Peryas), Kindervergnügungsstätten wie Spielplätze, Spielzimmer und Kinderfahrgeschäfte

Andere Einrichtungen oder Aktivitäten in Bereichen, die nicht in der obigen Liste aufgeführt sind und nicht unter granularer Abriegelung stehen, können mit einer 100 Prozent Kapazität vor Ort oder an den Veranstaltungsorten/Sitzplätzen betrieben werden, sofern die Mindeststandards für die öffentliche Gesundheit eingehalten werden. – INQUIRER.net/KR

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