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Manila

Repräsentantenhaus billigt Gesetzentwurf zur Einführung von 12 Prozent VAT auf digitale Transaktionen

Manila – Das Repräsentantenhaus billigte am Dienstag in dritter und letzter Lesung die vorgeschlagene Maßnahme, mit der eine 12 Prozent Mehrwertsteuer (VAT – Value Added Tax) auf digitale Transaktionen eingeführt wird. – klajoo.com – Mit 167-6-1 Stimmen billigte das Unterhaus die Gesetzesvorlage 7425 oder ein Gesetz zur Einführung der digitalen Besteuerung in den Philippinen.

Die Gesetzesvorlage zielt darauf ab, Abschnitt 105-A des Nationalen Steuergesetzes um eine Bestimmung zu ergänzen, die einen nicht ansässigen Anbieter digitaler Dienstleistungen, wie Netflix, Spotify, Lazada oder Shopee, für die Festsetzung, Erhebung und Abführung der Mehrwertsteuer auf die über seine Plattform abgewickelten Transaktionen verantwortlich macht.

Die Maßnahme definiert den Anbieter digitaler Dienstleistungen als einen Dienstleister, der einem Käufer eine digitale Dienstleistung oder Ware anbietet, indem er eine Online-Plattform für den Kauf und Verkauf von Waren oder Dienstleistungen betreibt oder indem er Transaktionen für die Erbringung digitaler Dienstleistungen im Namen einer beliebigen Person durchführt.

Darüber hinaus können auch Anbieter digitaler Dienstleistungen sein:

  • eine dritte Partei, wie z. B. ein Verkäufer von Waren und Dienstleistungen, der mithilfe informationsbasierter Technologie oder des Internets mehrere Produkte auf eigene Rechnung verkauft, oder eine Person, die als Vermittler zwischen einem Anbieter und einem Käufer von Waren und Dienstleistungen auftritt, wie z. B. ein Merchandiser oder Einzelhändler, der im Namen des Anbieters Zahlungen für solche Waren und Dienstleistungen von einem Käufer entgegennimmt und dafür eine Provision erhält
  • ein Anbieter von Werbeplattformen, der das Internet zur Übermittlung von Marketingbotschaften nutzt, um Käufer anzulocken
  • ein Anbieter von Online-Auktionen, die über das Internet durchgeführt werden und bei denen der Verkäufer die Ware oder Dienstleistung an die Person verkauft, die den höchsten Preis dafür bietet
  • ein Anbieter digitaler Dienstleistungen für einen Käufer im Austausch gegen eine regelmäßige Abonnementgebühr für die Nutzung des genannten Produkts oder der Dienstleistung
  • ein Anbieter von Waren oder elektronischen und Online-Diensten, die über eine informationstechnische Infrastruktur, wie das Internet, bereitgestellt werden können

Das Repräsentantenhaus wird den Gesetzentwurf nun dem Senat vorlegen. (GMA News/KR)

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